Grundpflege ...
Wir übernehmen bei unseren Kunden Leistungen der Grundpflege.
Unter der Grundpflege werden folgende Verrichtungen verstanden (§14 SGB XI):
Körperpflege und Ausscheidung:
Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten wie Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Darm- oder Blasenentleerung, etc.
Ernährung:
Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, wie das mundgerechte Zubereiten der Nahrung oder die Hilfestellung bei der Aufnahme der Nahrung.
Mobilität:
Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, wie das Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder Verlassen und wieder aufsuchen der Wohnung.
Prophylaxen:
Unter diesen Aspekt fallen Tätigkeiten, die zur Vorbeugung der durch die Pflegebedürftigkeit bedingten Komplikationen „entstehen“ können (z. B. Vorbeugen der Entstehung Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen, Stürzen, Schmerzen, etc.)
Förderung + Aktivierung:
Unter diesem Aspekt versteht man den Erhalt oder die Wiedererlangung selbstpflegerischer Fähigkeiten.